Man sagt, ca. zwei Drittel einer Gerichtsverhandlung ist reine Psychologie. Um in diesen Teil der Verhandlung und im weiteren Sinne des Lebens näher eintauchen zu können wollen wir die Universitäten verpflichten das Fach zumindest zur Wahl zu stellen, sodass Interessierte hier einsteigen können.
Im Folgenden der Antragstext im Wortlaut:
Antragsteller: Dennis Hänel, Antonia Maghun
Antragstext:
Die juristische Ausbildung mit Befähigung zum Richteramt, soll zukünftig ein Pflichtfach enthalten, in dem psychologische und soziale Aspekte sowie Inhalte vermittelt werden, welche zur Rechts und Wahrheitsfindung im prozessualen Kontext essentiell sind.